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Wassersport-Zentrum Oberweser Bremen-Hemelingen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsbedingungen im Sinne der §§ 305 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Stand: September 2026.

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die Sie mit der Wassersport-Zentrum Oberweser Bremen-Hemelingen GmbH, Zum Schlut 1A, 28309 Bremen, schließen, und zwar über
    • die Vermietung von Dauer- und Gastliegeplätzen in unserem Hafen sowie von Landliegeplätzen und Abstellplätzen für Trailer,
    • das Kranen von Booten mit unserem Hafenlift und die Nutzung unserer Slippbahn,
    • die Unterbringung von Booten im Winterlager auf unserem Hafengelände,
    • die Vermietung von Stellplätzen für Wohnmobile und Wohnwagen,
    • den Verkauf von Kraftstoff an unserer Bootstankstelle,
    • den Verkauf neuer und gebrauchter Boote und Yachten sowie von Motoren, Ersatzteilen und Zubehör und
    • die Vermittlung gebrauchter Boote und Yachten, die wir im Auftrag ihrer Eigentümer zum Verkauf anbieten, etwa in unserem Shop bei Kleinanzeigen.
  2. Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Verbraucher ist jede natürliche Person, die einen Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Bestimmungen, die nur für Verbraucher oder nur für Unternehmer gelten, sind entsprechend gekennzeichnet.
  3. Handeln Sie als Unternehmer, gelten ausschließlich diese AGB. Ihre abweichenden oder ergänzenden Bedingungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich zustimmen. Das gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis solcher Bedingungen leisten.
  4. Individuelle Vereinbarungen, die wir im Einzelfall mit Ihnen treffen, haben Vorrang vor diesen AGB. Das gilt auch für mündliche Absprachen. Damit später keine Unklarheiten entstehen, empfehlen wir, solche Vereinbarungen in Textform festzuhalten, etwa per E-Mail.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Angaben auf dieser Website, in unserer Preisliste und in Anzeigen, etwa bei Kleinanzeigen, sind unverbindlich. Sie sind noch kein Angebot, sondern eine Einladung, uns eine Anfrage oder einen Auftrag zu senden.
  2. Anfragen und Aufträge können Sie persönlich, telefonisch, per E-Mail oder schriftlich an uns richten. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir Ihren Auftrag bestätigen, Ihnen einen Platz oder einen Krantermin verbindlich zusagen, mit der Ausführung beginnen oder Ihnen die bestellte Ware übergeben. Haben wir Ihnen ein Angebot gemacht, kommt der Vertrag zustande, wenn Sie es innerhalb der darin genannten Frist annehmen, ohne Fristangabe innerhalb angemessener Zeit. Für Kraftstoff gilt § 9.
  3. Bestellen Sie ein neues Boot oder eine neue Yacht und müssen wir die Ware erst beim Hersteller bestellen, sind Sie an Ihre Bestellung vier Wochen gebunden. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir die Bestellung innerhalb dieser Frist in Textform bestätigen oder die Ware liefern. Können wir die Bestellung nicht annehmen, teilen wir Ihnen das unverzüglich mit.
  4. Die Zusage eines Liegeplatzes, Lagerplatzes oder Stellplatzes gilt für das Boot oder Fahrzeug, dessen Maße Sie uns genannt haben. Einen Anspruch auf einen bestimmten Platz haben Sie nur, wenn er ausdrücklich vereinbart ist.

§ 3 Preise und Zahlung

  1. Es gelten die Preise aus unserem Angebot oder unserer Auftragsbestätigung, im Übrigen die Preise aus unserer bei Vertragsschluss gültigen Preisliste. Ist für das Kranen kein Preis vereinbart, etwa bei Booten über 8,5 Tonnen, schulden Sie die übliche Vergütung (§ 632 Abs. 2 BGB).
  2. Alle Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Verbrauchsabhängige Kosten, etwa für Strom, sowie die in der Preisliste genannten Zuschläge und Pauschalen, etwa Versorgungspauschale, Müllgebühr oder Strompauschale, berechnen wir zusätzlich. Skonti und sonstige Nachlässe gewähren wir nur, wenn sie im Einzelfall vereinbart sind.
  3. Eine neue Preisliste gilt für Verträge, die nach ihrem Erscheinen geschlossen werden. Bereits geschlossene Verträge bleiben davon unberührt.
  4. Die Vergütung ist zu den im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in der Rechnung genannten Terminen fällig, im Übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Kaufpreis für Boote und sonstige Waren ist bei Übergabe fällig, spätestens jedoch acht Tage nach Zugang der Bereitstellungsanzeige (§ 10) und der Rechnung. Zahlungen erfolgen auf die in der Rechnung angegebene Weise.
  5. Geraten Sie mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  6. Sie können nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Das gilt nicht für Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis, insbesondere wegen Mängeln oder unvollständiger Leistung. Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.

§ 4 Liegeplätze, Landliegeplätze und Trailerabstellplätze

  1. Mit einem Liegeplatzvertrag vermieten wir Ihnen für die vereinbarte Zeit einen Liegeplatz in unserem Hafen für das im Vertrag bezeichnete Boot. Für Landliegeplätze und Abstellplätze für Trailer auf unserem Gelände gelten die Regelungen dieses Paragrafen entsprechend.
  2. Wir überlassen Ihnen den Platz zur Nutzung. Eine Bewachung oder Verwahrung Ihres Bootes, seiner Ausrüstung und der Gegenstände an Bord übernehmen wir nicht, soweit nichts anderes vereinbart ist. Unsere Pflicht, Stege, Anlagen und Gelände in einem verkehrssicheren Zustand zu halten, bleibt davon unberührt.
  3. Angaben zum möglichen Tiefgang und zu den höchstzulässigen Bootsmaßen gelten für den Hafen, nicht für jeden einzelnen Platz. Den Platz weisen wir Ihnen passend zu den Maßen Ihres Bootes zu. Ist es aus wichtigem betrieblichem Grund erforderlich, etwa bei Arbeiten an einem Steg oder zur Abwehr einer Gefahr, dürfen wir Ihnen einen anderen gleichwertigen Platz zuweisen, soweit Ihnen das zumutbar ist.
  4. Den Platz dürfen Sie nur für das im Vertrag bezeichnete Boot nutzen. Möchten Sie ihn einem Dritten überlassen oder ein anderes Boot dort festmachen, brauchen Sie vorher unsere Zustimmung.
  5. Gastliegeplätze: Melden Sie sich möglichst vor dem Einlaufen beim Hafenmeister. Er weist Ihnen den Platz zu. Das Entgelt berechnen wir je Nacht nach der Preisliste.
  6. Die Mietzeit ergibt sich aus dem Vertrag. Ist sie fest vereinbart, etwa für eine Saison, endet der Vertrag mit ihrem Ablauf, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  7. Zum Ende der Mietzeit räumen Sie den Platz. Geben Sie ihn nicht rechtzeitig zurück, können wir für die Dauer der Vorenthaltung eine Nutzungsentschädigung in Höhe der vereinbarten Miete verlangen (§ 546a BGB). Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

§ 5 Kranen und Slippen

  1. Gekrant wird nach Termin, den wir vorher mit Ihnen vereinbaren. Unser Hafenlift nimmt Boote bis 8,5 Tonnen Gesamtgewicht und 4,50 m Breite auf. Schwerere oder breitere Boote kranen wir nur nach vorheriger Absprache.
  2. Das Kranen ist eine Werkleistung, die wir fachgerecht ausführen. Wir bitten Sie, beim Krantermin anwesend zu sein und uns Aufnahmepunkte und empfindliche Stellen am Rumpf zu zeigen.
  3. Stellt sich vor Ort heraus, dass ein Boot nicht sicher gekrant werden kann, etwa weil Gesamtgewicht oder Maße von Ihren Angaben abweichen, dürfen wir das Kranen ablehnen oder abbrechen. Ihre und unsere Ansprüche richten sich dann nach den gesetzlichen Vorschriften.
  4. Hochwasser, Sturm, Eisgang oder technische Störungen am Hafenlift können eine Verschiebung des Termins erfordern. In diesem Fall informieren wir Sie unverzüglich und bieten Ihnen einen neuen Termin an.
  5. Bitte sehen Sie sich Ihr Boot nach dem Kranen an und zeigen Sie uns erkennbare Schäden möglichst sofort an, damit sich die Ursache noch klären lässt. Ihre gesetzlichen Rechte bleiben davon unberührt.
  6. Die Slippbahn können Sie während der Saison zu den Betriebszeiten gegen das Entgelt aus der Preisliste selbst nutzen, entweder je Ein- oder Auswassern oder mit der Dauerslipkarte für die ganze Saison. Melden Sie sich vorher beim Hafenmeister an.
  7. Beim Selbstslippen sind Sie für das Führen von Zugfahrzeug, Trailer und Boot verantwortlich, insbesondere für die sichere Befestigung des Bootes auf dem Trailer und dafür, dass Ihr Gespann für die Rampe geeignet ist. Für unsere Haftung gilt § 15.

§ 6 Ihre Mitwirkung

  1. Sie teilen uns die für den Vertrag nötigen Angaben vollständig und richtig mit, insbesondere Hersteller und Typ des Bootes, Länge, Breite und Tiefgang. Soll Ihr Boot gekrant werden, nennen Sie uns außerdem das tatsächliche Gesamtgewicht einschließlich Motor, Tankinhalt, Wasser und Ausrüstung, bei Segelbooten, ob der Mast steht, sowie besondere Aufnahmepunkte und empfindliche Stellen am Rumpf. Für Schäden aus falschen oder unvollständigen Angaben haften Sie nach den gesetzlichen Vorschriften.
  2. Für das Kranen und für die Unterbringung im Winterlager muss für Ihr Boot eine gültige Bootshaftpflichtversicherung bestehen. Auf Verlangen weisen Sie uns diese nach. Wir empfehlen zusätzlich eine Kaskoversicherung, die auch Schäden beim Kranen, im Hafen und im Winterlager abdeckt.
  3. Vor dem Kranen und vor der Einlagerung nehmen Sie Persenning, lose Ausrüstung, Geld und Wertsachen von Bord. Der Tank sollte nicht randvoll sein. Für Gegenstände, die ohne ausdrückliche Vereinbarung an Bord bleiben, übernehmen wir keine gesonderte Verwahrung.
  4. Liegt Ihr Boot bei uns im Wasser, machen Sie es mit geeigneten Leinen und Fendern sicher fest und halten es in einem Zustand, von dem keine Gefahr für Personen, andere Boote, die Hafenanlagen oder das Gewässer ausgeht. Das gilt besonders bei Sturm und Hochwasser.
  5. Öl, Kraftstoff, Bilgenwasser, Fäkalien, Chemikalien und Abfälle dürfen nicht ins Wasser oder auf das Gelände gelangen. Nutzen Sie dafür die Entsorgungseinrichtungen am Hafen.
  6. Arbeiten am Boot im Hafen oder auf dem Gelände, die andere gefährden oder stören oder die Umwelt belasten können, etwa Schleif-, Lackier- oder Heißarbeiten, stimmen Sie vorher mit uns ab. Das gilt auch, wenn Dritte in Ihrem Auftrag arbeiten.
  7. Für Landstrom verwenden Sie nur geeignete und unbeschädigte Kabel und Stecker.
  8. Im Hafen und auf dem Gelände folgen Sie den Anweisungen des Hafenmeisters, soweit sie der Sicherheit und einem geordneten Hafenbetrieb dienen.

§ 7 Winterlager

  1. Für das Winterlager kranen wir Ihr Boot mit unserem Hafenlift aus, stellen es auf dem vereinbarten Platz auf unserem Hafengelände ab und kranen es zum vereinbarten Termin wieder ein. Für das Kranen gilt ergänzend § 5.
  2. Die Unterbringung im Winterlager organisieren wir gemeinsam mit einem Partnerbetrieb am Hafen. Welche Leistungen Sie mit uns und welche Sie unmittelbar mit dem Partnerbetrieb vereinbaren, insbesondere die Konditionen der Einlagerung, ergibt sich aus den jeweiligen Absprachen. Für Leistungen des Partnerbetriebs gilt § 16.
  3. Eine Bewachung des Bootes oder des Geländes schulden wir nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist.
  4. Wir dürfen Ihr Boot auf dem Gelände umsetzen, wenn dies aus betrieblichen Gründen erforderlich ist, etwa für das Kranen anderer Boote. Wir gehen dabei mit derselben Sorgfalt vor wie beim Abstellen.
  5. Das Einwintern Ihres Bootes, insbesondere der Frostschutz für Motor, Leitungen und Wassersysteme, ist Ihre Sache, soweit Sie es nicht gesondert in Auftrag geben.
  6. Ihr Boot ist zum Ende des vereinbarten Zeitraums oder zum vereinbarten Einkrantermin zu übernehmen. Verbleibt es aus Gründen, die Sie zu vertreten haben, länger bei uns, können wir für die weitere Zeit eine angemessene Vergütung verlangen.

§ 8 Stellplätze für Wohnmobile und Wohnwagen

  1. Wir vermieten Stellplätze für Wohnmobile und Wohnwagen auf unserem Hafengelände, als Dauerstellplatz oder tageweise für Gastcamper. Vermietet wird die Stellfläche. Eine Bewachung oder Verwahrung des Fahrzeugs und der Gegenstände darin übernehmen wir nicht, soweit nichts anderes vereinbart ist.
  2. Melden Sie sich vor der Anreise im Hafenbüro an. Wir weisen Ihnen den Platz zu und sagen Ihnen dabei, welche Anschlüsse für Strom und Wasser dort bestehen.
  3. Gastcamper zahlen je Tag, ein Dauerstellplatz wird je Saison berechnet, jeweils nach der Preisliste.
  4. Halten Sie Zufahrten und Rangierflächen frei und nutzen Sie für Chemietoilette und Restmüll die Entsorgungseinrichtungen am Hafen.
  5. Für Dauerstellplätze gelten § 4 Absatz 4, 6 und 7 entsprechend.

§ 9 Bootstankstelle

  1. An unserer Bootstankstelle tanken Sie während der Öffnungszeiten selbst direkt vom Boot. Einen Liegeplatz bei uns brauchen Sie dafür nicht. Den Platz am Tanksteg weist Ihnen der Hafenmeister zu.
  2. Der Kaufvertrag über den Kraftstoff kommt zustande, wenn Sie ihn in den Tank einfüllen. Bezahlt wird direkt im Anschluss, möglich sind Barzahlung, EC-Karte und Kreditkarte.
  3. Sie sind dafür verantwortlich, den für Ihren Motor geeigneten Kraftstoff zu wählen. Ob Ihr Motor für HVO100 Diesel, einen paraffinischen Dieselkraftstoff nach DIN EN 15940, freigegeben ist, erfahren Sie beim Motorenhersteller.
  4. Stellen Sie beim Tanken den Motor ab. Rauchen und offenes Feuer sind verboten. Achten Sie darauf, dass kein Kraftstoff ins Wasser gelangt, und melden Sie verschütteten Kraftstoff sofort dem Hafenmeister.

§ 10 Kauf von Booten, Motoren, Ersatzteilen und Zubehör

  1. Angaben in Anzeigen, Prospekten und technischen Datenblättern, etwa zu Maßen, Gewichten, Leistung, Verbrauch oder Geschwindigkeit, beschreiben die Ware. Eine Garantie liegt nur vor, wenn wir eine Angabe ausdrücklich als Garantie bezeichnen.
  2. Gebrauchte Boote können Sie nach Terminabsprache bei uns besichtigen. Auskunft zu Motor, Betriebsstunden und Wartungshistorie geben wir, soweit sie uns bekannt sind. Soll mit Ihnen als Verbraucher vereinbart werden, dass die Ware von den objektiven Anforderungen abweicht, etwa wegen bekannter Mängel, weisen wir Sie vor Vertragsschluss eigens darauf hin und halten die Abweichung im Vertrag ausdrücklich und gesondert fest (§ 476 Abs. 1 Satz 2 BGB).
  3. Führen Sie oder eine von Ihnen benannte Person bei einer Probefahrt das Boot selbst, haften Sie für dabei am Boot entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine erforderliche Fahrerlaubnis weisen Sie vorher nach.
  4. Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart sind. Lieferfristen beginnen mit Vertragsschluss. Sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist können Sie uns in Textform auffordern zu liefern. Mit Zugang der Aufforderung geraten wir in Verzug. Bei einem verbindlichen Termin geraten wir mit dessen Überschreiten in Verzug. Ihre Rechte richten sich dann nach den gesetzlichen Vorschriften und § 15.
  5. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton und Änderungen des Lieferumfangs durch den Hersteller während der Lieferzeit bleiben vorbehalten, wenn der Kaufgegenstand dadurch nicht erheblich verändert wird, die vereinbarte Beschaffenheit und Verwendbarkeit erhalten bleiben und die Änderung für Sie zumutbar ist.
  6. Haben wir mit einem Hersteller oder Lieferanten rechtzeitig einen passenden Einkaufsvertrag geschlossen und erhalten wir die bestellte Ware aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, dennoch nicht, können wir vom Vertrag zurücktreten. Wir informieren Sie unverzüglich und erstatten bereits geleistete Zahlungen unverzüglich.
  7. Sobald die Ware zur Übergabe bereitsteht, teilen wir Ihnen das mit (Bereitstellungsanzeige). Sie haben das Recht, die Ware innerhalb von acht Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige am vereinbarten Ort zu prüfen, und sind verpflichtet, sie innerhalb dieser Frist abzunehmen. Ersatzteile und Zubehör holen Sie bei uns ab, soweit nichts anderes vereinbart ist.
  8. Nehmen Sie die Ware nicht ab, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Wir können insbesondere nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.Verlangen wir Schadensersatz statt der Leistung, beträgt dieser 15 % des Kaufpreises. Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Wir können einen höheren Schaden nachweisen.
  9. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit der Übergabe auf Sie über, bei Annahmeverzug mit dessen Beginn. Vereinbaren wir mit Ihnen als Unternehmer den Versand, geht die Gefahr mit Übergabe an die Transportperson über.

§ 11 Vermittlung von Booten

  1. Neben eigenen Booten bieten wir gebrauchte Boote und Yachten im Auftrag ihrer Eigentümer zum Verkauf an, etwa in unserem Shop bei Kleinanzeigen. In diesem Fall vermitteln wir den Verkauf. Der Kaufvertrag kommt nur zwischen dem Eigentümer als Verkäufer und dem Käufer zustande, wir werden nicht Partei des Kaufvertrags. Das gilt nicht, wenn wir ein Boot ausdrücklich im eigenen Namen verkaufen. Kaufen wir ein Boot selbst an und verkaufen es weiter, sind wir Verkäufer und es gilt § 10.
  2. Wenn Sie Ihr Boot über uns verkaufen: Umfang der Vermittlung, Laufzeit, Angebotspreis und unsere Vergütung ergeben sich aus dem Vermittlungsauftrag. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Vergütung fällig, wenn infolge unserer Tätigkeit ein Kaufvertrag über das Boot zustande kommt. Ist keine Laufzeit vereinbart, können Sie und wir den Vermittlungsauftrag jederzeit beenden.
  3. Wenn Sie Ihr Boot über uns verkaufen: Sie müssen berechtigt sein, über das Boot zu verfügen. Sie teilen uns die für den Verkauf wesentlichen Angaben vollständig und richtig mit, insbesondere Hersteller, Modell, Baujahr, Motor mit Betriebsstunden, Ihnen bekannte Mängel und Vorschäden sowie Rechte Dritter am Boot, etwa aus einer Finanzierung. Außerdem teilen Sie uns mit, ob Sie als Verbraucher oder als Unternehmer verkaufen. Die Anzeige erstellen wir auf Grundlage Ihrer Angaben. Für Schäden aus falschen oder unvollständigen Angaben haften Sie nach den gesetzlichen Vorschriften. Ansprüche des Käufers aus dem Kaufvertrag, insbesondere wegen Mängeln, richten sich gegen Sie als Verkäufer.
  4. Wenn Sie ein vermitteltes Boot kaufen: In der Anzeige, spätestens aber vor Vertragsschluss, weisen wir Sie darauf hin, dass wir das Boot im Auftrag des Eigentümers anbieten, und teilen Ihnen mit, ob der Verkäufer als Verbraucher oder als Unternehmer verkauft. Angaben zum Boot beruhen auf den Angaben des Verkäufers, soweit wir nichts anderes angeben. Für den Kaufvertrag gelten die Vereinbarungen zwischen Ihnen und dem Verkäufer sowie die gesetzlichen Vorschriften. § 10, § 12 und die Regelungen zum Kauf in § 14 gelten insoweit nicht.
  5. Wenn Sie ein vermitteltes Boot kaufen: Ansprüche wegen Mängeln des Bootes richten sich gegen den Verkäufer. Für die Verletzung eigener Pflichten haften wir nach § 15.

§ 12 Eigentumsvorbehalt

  1. Verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum.
  2. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, dürfen Sie die Ware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Greifen Dritte auf die Ware zu, etwa durch Pfändung, weisen Sie auf unser Eigentum hin und informieren uns unverzüglich.
  3. Handeln Sie vertragswidrig, insbesondere bei Zahlungsverzug, können wir nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten und die Ware herausverlangen.
  4. Für Unternehmer: Sie dürfen die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverkaufen. Sie treten uns bereits jetzt die Forderungen aus dem Weiterverkauf in Höhe unserer offenen Forderung ab. Wir nehmen die Abtretung an. Sie bleiben zur Einziehung berechtigt, solange Sie Ihren Zahlungspflichten nachkommen. Übersteigt der realisierbare Wert unserer Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, geben wir auf Ihr Verlangen Sicherheiten nach unserer Wahl frei.

§ 13 Pfandrecht

Wegen unserer Forderungen aus dem Vertrag stehen uns die gesetzlichen Pfandrechte zu, insbesondere bei gemieteten Liegeplätzen, Lagerplätzen und Stellplätzen das Pfandrecht des Vermieters an Ihren eingebrachten Sachen (§§ 562, 578 BGB) und beim Kranen das Pfandrecht des Werkunternehmers (§ 647 BGB). Daneben steht uns ein vertragliches Pfandrecht an Ihren Gegenständen zu, die aufgrund des Vertrags in unseren Besitz gelangt sind, etwa Boot, Motor, Trailer und Zubehör. Das vertragliche Pfandrecht sichert auch Forderungen aus früheren Leistungen, etwa aus Krantermin-, Liegeplatz- oder Winterlagerverträgen, soweit sie mit dem Gegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Forderungen aus der Geschäftsverbindung gilt es nur, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind und der Gegenstand Ihnen gehört. Eine Verwertung drohen wir Ihnen vorher nach den gesetzlichen Vorschriften an.

§ 14 Mängelansprüche

  1. Bei Mängeln stehen Ihnen die gesetzlichen Rechte zu, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
  2. Kauf durch Verbraucher: Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Bei gebrauchten Sachen ist eine Verkürzung auf ein Jahr nur wirksam, wenn wir Sie vor Vertragsschluss eigens darauf hingewiesen haben und die Verkürzung im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart ist (§ 476 Abs. 2 BGB). Bevor wir einen Mangel beheben, informieren wir Sie über Ihr Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Lieferung einer mangelfreien Sache. Erfolgt die Nacherfüllung durch Nachbesserung, verlängert sich die ursprüngliche Verjährungsfrist einmalig um zwölf Monate (§ 475 Abs. 4, § 475e Abs. 5 BGB).
  3. Kauf durch Unternehmer: Ansprüche wegen Mängeln verjähren bei neuen und bei gebrauchten Sachen in einem Jahr ab Ablieferung. Die gesetzlichen Regelungen zum Rückgriff in der Lieferkette (§§ 445a, 445b, 478 BGB) bleiben unberührt. Sind Sie Kaufmann, müssen Sie die Ware nach § 377 HGB unverzüglich untersuchen und Mängel unverzüglich anzeigen.
  4. Kranen und sonstige Werkleistungen: Ansprüche wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme oder, wenn eine Abnahme nach der Beschaffenheit der Leistung ausgeschlossen ist, ab ihrer Vollendung (§ 646 BGB).
  5. Die Verkürzungen der Verjährung nach den Absätzen 2 bis 4 gelten nicht für Ansprüche auf Schadensersatz wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nicht für Schäden aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, nicht bei Übernahme einer Garantie und nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
  6. Gemietete Plätze: Bei Mängeln eines Liegeplatzes, Lagerplatzes oder Stellplatzes gelten die gesetzlichen Vorschriften des Mietrechts. Zeigen Sie uns einen solchen Mangel unverzüglich an (§ 536c BGB).
  7. Sind Sie Verbraucher, bitten wir Sie, offensichtliche Mängel und Transportschäden möglichst bald anzuzeigen. Ihre gesetzlichen Rechte bleiben davon unberührt.
  8. Die für die Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir nach den gesetzlichen Vorschriften. Bevor Sie einen Mangel selbst oder durch Dritte beheben lassen, geben Sie uns Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung, soweit Ihnen das zumutbar ist. Ihre gesetzlichen Rechte, insbesondere zur Selbstvornahme nach erfolglosem Fristablauf, bleiben unberührt.
  9. Ansprüche wegen Mängeln bestehen nicht, soweit ein Schaden auf natürlichem Verschleiß beruht oder darauf, dass Boot oder Motor unsachgemäß behandelt, gelagert oder betrieben, Betriebs- und Wartungsanleitungen nicht beachtet, ungeeignete Betriebsstoffe verwendet oder ohne unsere Beteiligung Arbeiten und Veränderungen vorgenommen wurden. Das gilt auch für Folgen äußerer Einwirkungen wie Grundberührung, Kollision oder Frost, soweit sie nicht auf unserer Leistung beruhen.
  10. Garantien des Herstellers bestehen neben den gesetzlichen Mängelrechten und schränken diese nicht ein. Inhalt und Voraussetzungen ergeben sich aus den Garantiebedingungen des Herstellers. Eigene Garantien übernehmen wir nur, wenn wir sie ausdrücklich als Garantie bezeichnen.
  11. Bei Waren mit digitalen Elementen, etwa Kartenplottern, gelten für Verbraucher zusätzlich die gesetzlichen Regelungen zur Bereitstellung von Aktualisierungen (§ 475b BGB).

§ 15 Haftung

  1. Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haften wir im Übrigen nur, wenn wir eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen, etwa die Überlassung eines verkehrssicheren Platzes und das fachgerechte Kranen Ihres Bootes. In diesem Fall ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
  3. Die Beschränkungen nach Absatz 2 gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
  4. Für Schäden an Ihrem Boot, Ihrem Fahrzeug oder an Gegenständen an Bord durch Sturm, Hochwasser, Eisgang, Feuer, Diebstahl oder Vandalismus haften wir nur, soweit wir sie nach den vorstehenden Absätzen zu vertreten haben. Wir empfehlen Ihnen, diese Risiken über eine eigene Kaskoversicherung abzusichern.

§ 16 Leistungen von Partnerbetrieben

Am Hafen arbeiten selbständige Partnerbetriebe, etwa für Motoren und Bootsservice, Bootsaufbereitung, Bootstransporte, Bootscharter und Wasserski. Stellen wir den Kontakt zu einem Partnerbetrieb her oder stimmen wir Termine mit ihm ab, etwa einen Transport mit dem Krantermin, kommt ein Vertrag über dessen Leistung nur zwischen Ihnen und dem Partnerbetrieb zustande. Für diese Leistungen gelten dessen Bedingungen. Das gilt nicht, wenn wir die Leistung ausdrücklich im eigenen Namen übernehmen.

§ 17 Widerrufsrecht für Verbraucher

  1. Schließen Sie als Verbraucher einen Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel, etwa per Telefon oder E-Mail, oder außerhalb unserer Geschäftsräume, kann Ihnen nach den gesetzlichen Vorschriften ein Widerrufsrecht zustehen. In diesem Fall informieren wir Sie vor Vertragsschluss gesondert über die Bedingungen, die Fristen und das Verfahren für den Widerruf und stellen Ihnen das Muster-Widerrufsformular zur Verfügung.
  2. Für Verträge, die Sie in unseren Geschäftsräumen schließen, etwa im Hafenbüro oder an der Bootstankstelle, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
  3. Nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht das Widerrufsrecht unter anderem nicht bei Verträgen über die Beherbergung zu anderen als Wohnzwecken und über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Dazu können etwa Verträge über einen Gastliegeplatz oder einen Stellplatz für bestimmte Nächte gehören. Verlangen Sie ausdrücklich, dass wir mit einer Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, schulden Sie im Fall des Widerrufs Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen nach Maßgabe von § 357a Abs. 2 BGB.

§ 18 Datenschutz

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, soweit dies für die Anbahnung, den Abschluss und die Durchführung des Vertrags erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und gesetzliche Aufbewahrungspflichten es verlangen (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

§ 19 Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 20 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Haben Sie als Verbraucher Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, bleibt Ihnen der Schutz der zwingenden Bestimmungen dieses Staates erhalten.
  2. Sind Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Bremen. Wir dürfen Sie auch an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand verklagen. Gesetzliche ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
  3. Vertragssprache ist Deutsch.
  4. Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 BGB).